Teilnahmebedingungen Tour de Luxembourg

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VETERAN & VINTAGE CAR CLUB LUXEMBOURG
TOUR DE LUXEMBOURG
für historische Fahrzeuge

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Artikel 1. Organisation

a) Name
Touristische Veranstaltung für Oldtimer Fahrzeuge mit der Bezeichnung:
  „Tour de Luxembourg für historische Fahrzeuge“

b) Organisatoren
Veteran & Vintage Car Club Luxembourg a.s.b.l. (VVCCL)
BP. 2025
L – 1020 LUXEMBOURG
Artikel 2. Beschreibung der Veranstaltung

a) Tour de Luxembourg für historische Fahrzeuge ist eine touristische internationale Veranstaltung, die auf öffentlichen Straßen unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung abgehalten wird. Die täglich zu fahrenden Distanzen sind unterschiedlich je nach den Streckenbegebenheiten und der Wahl des Teilnehmers. Die kürzeren Strecken (wenn sie dann ausgeschrieben sind) sind an die Vorkriegsautos angepasst. Eine Durchschnittsgeschwindigkeit wird nicht vorgeschrieben und die Strecke wird mit Chinesenzeichen mit und ohne Distanzangabe und eingezeichneten Karten angegeben.

Artikel 3. Teilnahmeberechtigung der Fahrer und Beifahrer

Die zur Teilnahme berechtigten Fahrer müssen das legale Mindestalter haben und Inhaber eines im Großherzogtum Luxemburg gültigen Führerscheins sein.

Artikel 4. Teilnahmeberechtigung der Fahrzeuge

a) Die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge ist gemäß Ausschreibung begrenzt und diese dürfen nur teilnehmen, wenn sie in Luxemburg fahrberechtigt sind
b) Es sind nur Fahrzeuge zugelassen, die weniger als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht wiegen und vor 30 Jahren zum 1. Mal angemeldet wurden. Jüngere Fahrzeuge können auf Anfrage und Genehmigung vom Ausschuss genehmigt werden.

c) Der Organisator behält sich das Recht vor, eine Einschreibung zu verweigern ohne einen Grund anzugeben. Wenn die Anmeldung nicht angenommen wurde, werden die schon gezahlten Einschreibegebühren integral rückerstattet.
d) Die technischen Normen, denen die Fahrzeuge entsprechen müssen, sind im Anhang (ANNEXE II) dieser Teilnahmebedingungen aufgeführt.
e) Die teilnehmenden Fahrzeuge sind in folgende Klassen eingeteilt:
Klasse A*: (Ancestor) Fahrzeuge die vor dem 01.01.1905 gebaut wurden
Klasse B*: (Veteran) Fahrz. die vom 01.01.1905 bis zum 31.12.1918 gebaut wurden
Klasse C*: (Vintage) Fahrz. die vom 01.01.1919 bis zum 31.12.1930 gebaut wurden
Klasse D**: (Post vintage)Fahrz. die vom 01.01.1931 bis zum 31.12.1945 gebaut wurden
Klasse E: (Post war) Fahrz. die vom 01.01.1946 bis zum 31.12.1960 gebaut wurden
Klasse F: (Classic) Fahrz. die vom 01.01.1961 bis zum 31.12.1970 gebaut wurden
Klasse G: (Post classic) Fahrz. die vom 01.01.1971 bis zum 31.12.1975 gebaut wurden
* Die Autos dieser Klassen fahren die kürzere Strecke
** Die Autos dieser Klasse haben die Wahl zwischen der kurzen oder der langen Strecke
Anmerkung: Der Organisator kann bei Bedarf verschiedene Klassen zusammenlegen.

Artikel 5. Einschreibegebühren
a) Jeder der an dieser Veranstaltung teilnehmen möchte, muss das Anmeldeformular (im Anhang der Ausschreibung) ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken.
b) Die Einschreibegebühren sind im Anmeldeformular detailliert aufgeführt.
Anmeldungen werden nur berücksichtigt, wenn die Bezahlung vollständig erfolgt ist.
c) Für eine Mannschaft von 2 Personen beinhalten die Einschreibegebühren mindestens:
– die obligatorische Veranstaltungs-Versicherung
– einen Satz Borddokumente
– 1 Rallyeschild
– Eintrittsgebühren soweit erforderlich und Souvenirs
– Mittagessen und Dinner
d) Zahlungsbedingungen
Die Einschreibegebühren sind spätestens bis zum, in der Ausschreibung angegebenen Datum auf folgendes Bankkonto zu überweisen:
IBAN: LU92 1111 0041 6288 0000, BIC: CCPLLULL
des “Veteran & Vintage Car Club Luxembourg a.s.b.l.”
e) Rückerstattung
Die Einschreibegebühren werden zu 100% rückerstattet, sollte der Teilnehmer schriftlich 2 Wochen vor dem Starttermin seine Teilnahme zurückziehen, aber nur noch zu 50%, sollte er sie nach diesem Termin zurückziehen, keine Rückerstattung ist vorgesehen bei einem Rücktritt von 4 Tage vor Starttermin. Spezielle Fälle können jedoch vom Organisator überprüft werden.

Artikel 6. Parkplätze

a) Der Organisator kann nicht haftbar gemacht werden für eventuelle Beschädigungen an Fahrzeugen, die auf Parkplätzen erfolgten, auch wenn diese abgesichert oder überwacht werden.
b) Jedes Fahrzeug muss über einen angemessenen Ölauffangschutz verfügen, den man unter das Auto legen kann, um jede Verunreinigung durch Öl oder andere Flüssigkeiten zu vermeiden.

Artikel 7. Anlagen – Interpretation
Alle Änderungen oder zusätzlichen Angaben werden über datierte und nummerierte Anlagen, die Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen sind, angekündigt.

Artikel 8. Administrative Kontrolle
a) Die Kontrolle der Dokumente erfolgt im Organisationsbüro bei der Aushändigung der Borddokumente.
b) Der Fahrer und der Beifahrer sowie der Besitzer des Fahrzeugs, müssen eine Verzichtserklärung unterschreiben.
c) Der Fahrer und der Beifahrer müssen folgende Dokumente besitzen, ansonsten werden sie nicht zum Start zugelassen:
1. einen gültigen Ausweis oder Pass,
2. einen gültigen Führerschein vom Fahrer,
3. eine Bescheinigung, daß der Fahrer und der Beifahrer das Fahrzeug benutzen dürfen, sollte keiner von beiden der Eigentümer sein.

Artikel 9. Technische Kontrolle (fakultatif)
a) Die technische Kontrolle der Fahrzeuge erfolgt bei Eintreffen der Teilnehmer auf dem reservierten Parkplatz in der Nähe des Startplatzes.
b) Die Teilnehmer müssen das Fahrzeug zusammen mit folgenden Unterlagen zur Kontrolle vorstellen;
1. einen gültigen Fahrzeugschein
2. einen gültigen Versicherungsnachweis
c) Für die technische Kontrolle müssen die Rallyeschilder am Fahrzeug angebracht sein.
d) Alle in der Anlage (ANNEXE II) aufgeführten Kontrollen können durchgeführt werden.
e) Zusätzliche Kontrollen können während der gesamten Dauer der Veranstaltung durchgeführt werden.

Artikel 10. Eichung (fakultativ)
a) Alle Arten von Tachometer sind zugelassen.
b) Eine spezielle Strecke zur Eichung der Instrumente ist nicht vorgesehen.

Artikel 11. Bestrafung
a) Der Start wird verweigert wenn;
1. das Fahrzeug nicht den Vorschriften der Anlage (ANNEXE II) entspricht,
2. die Mannschaft die administrativen Vorschriften nicht erfüllt,
3. die Startgebühr nicht komplett bezahlt wurde.
b) Die Disqualifikation erfolgt wenn;
1. das Fahrzeug während der Veranstaltung nicht die Vorschriften der Anlage (ANNEXE II) erfüllt,
2. absichtlich, und das auf eine unfaire Art und Weise, das Überholen nachfolgender Teilnehmer behindert wird,
3. die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 50% überschritten wird,
4. der vorgeschriebene Ölauffangschutz nicht auf den Parkplätzen benutzt wird.

Artikel 12. Proteste und Gesuche
Nur schriftlich verfasste Gesuche, die spätestens ½ Stunde nach Ankunft der Mannschaft, dem Beauftragten der Teilnehmer-Betreuung der Veranstaltung vorgelegt werden, werden berücksichtigt.

Artikel 13. Klassifizierung, Trophäen und Souvenirs
Die Tour de Luxembourg ist eine touristische Rundfahrt und wird nach luxemburgischen Gesetzen durchgeführt. Geldpreise sind untersagt.
Eine Klassifizierung, wenn vorgesehen, wird nach den Angaben des Veranstalters erfolgen.
Jede Mannschaft erhält eine spezifische Rallyeplakette.

Anlage “ANNEXE II”: FAHRZEUGE – TECHNISCHE VORSCHRIFTEN.
Startverbot
Das Startverbot erfolgt für Fahrzeuge wenn;
a) die Karosserie sicherheitstechnisch unerlaubte Korrosion aufweist,
b) die Fahrgestellnummer nicht mit den Papieren übereinstimmt, die vorgelegt wurden,
c) der Geräuschpegel des Fahrzeugs beim Fahren übermässig hoch ist,
d) 1 Ölauffangschutz, 1 Warndreieck oder Warnweste nicht an Bord sind.
Kontrollen
Zusätzlich können noch folgende Kontrollen durchgeführt werden;
a) die Überprüfung der Bereifung
b) die Funktionsfähigkeit der Beleuchtung und Richtungsanzeiger
c) die Überprüfung auf übermäßigen Flüssigkeitsverlust.

 

 Teilnahmebedingungen